Die Beitragsordnung
Beitragsordnung des Vereins City-Management Duisburg e. V.
§1 Beitragspflicht
Der Verein kann von den Mitgliedern Beiträge erheben (siehe § 6 der Satzung des Vereins "City-Management Duisburg e. V." in der Fassung vom 18.12.1997).
§ 2 Formen der Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus ordentlichen und fördernden Mitgliedern. Privatpersonen können nur die Fördermitgliedschaft erwerben.
§ 3 Höhe der Beiträge
1. Unternehmen des Einzelhandels, der Gastronomie, des Tourismus, des Handwerks u. ä. sowie Angehörige freier Berufe, Rechtsanwälte, Steuerberater, Immobilien-Makler, Ingenieure, Ärzte, Zahnärzte etc. können ordentliche oder fördernde Mitglieder werden. Hinsichtlich des Beitrages besteht zwischen diesen Formen der Mitgliedschaft kein Unterschied. Die Höhe der Beiträge bei Unternehmen, die nicht Mitglied in einem Werbering oder einer Interessengemeinschaft (Verein, Verband o. ä.) mit finanzieller Beteiligung am City-Management sind, beträgt:
bis 2 Mitarbeiter € 125,00 p. a.
3 - 5 Mitarbeiter € 250,00 p. a.
6 - 20 Mitarbeiter € 430,00 p. a.
ab 21 Mitarbeiter individuelle Vereinbarung mit dem Vorstand des Vereins
Bei Unternehmen des Einzelhandels, der Gastronomie, des Tourismus, des Handwerks u. ä. sowie Angehörigen freier Berufe, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Immobilien-Maklern, Ingenieuren, Ärzten, Zahnärzten etc., die Mitglied in einem Werbering oder einer Interessengemeinschaft (Verein, Verband o.ä.) mit finanzieller Beteiligung am City-Management sind, beträgt der Mindestbeitrag € 125,00 p. a.
2. Kreditinstitute
Kreditinstitute können ordentliche oder fördernde Mitglieder werden. Hinsichtlich des Beitrages besteht zwischen diesen Formen der Mitgliedschaft kein Unterschied.
Der Mindestbeitrag beträgt € 2.500,00 p. a.
3. Vereine, Verbände, Körperschaften und ähnliche Institutionen
Vereine, Verbände, Körperschaften und ähnliche Institutionen können ordentliche oder fördernde Mitglieder werden. Hinsichtlich des Beitrages besteht zwischen diesen Formen der Mitgliedschaft kein Unterschied. Der Mindestbeitrag beträgt € 620,00 p. a.
4. Privatpersonen
Privatpersonen können nur die private Fördermitgliedschaft erwerben. Der Mindestbeitrag beträgt € 60,00 p. a.
5. Hauseigentümer
Hauseigentümer, die nicht unter §3 Abs. 1 - 4 fallen, können ordentliche oder fördernde Mitglieder werden. Hinsichtlich des Beitrages besteht zwischen diesen Formen der Mitgliedschaft kein Unterschied. Der Mindestbeitrag beträgt € 250,00 p. a.
6. Sonstige
Unter Sonstige fallen all solche Mitglieder, die nicht unter §3 Abs. 1 - 5 zu finden sind. Sie können ordentliche oder fördernde Mitglieder werden. Hinsichtlich des Beitrages besteht zwischen diesen Formen der Mitgliedschaft kein Unterschied. Der Mindestbeitrag beträgt € 250,00 p. a.
7. In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand entscheiden, ob von den Mindestbeiträgen abgewichen werden kann.
§ 4 Stimmrecht
Für das erste Vereinsjahr besitzt jedes ordentliche Vereinsmitglied unabhängig von der Beitragshöhe eine Stimme. Nach Ablauf des ersten Vereinsjahres kann die Mitgliederversammlung eine neue Regelung beschließen.
Fördernde Vereinsmitglieder besitzen ein Rederecht aber kein Stimmrecht.
Stand 06.09.2013
Der Verein CITY-MANAGEMENT DUISBURG plant,
gestaltet, moderiert und verbindet. Er hat sich über
die Jahre hinweg zum kreativen Impulsgeber
entwickelt. City- und Stadtmarketing versteht sich
als Instrument zur Kommunikation, Kooperation
und Koordination. Dabei bauen wir auf ein breites
Netzwerk konstruktiver Kräfte aus Politik, Wirtschaft,
Gesellschaft und Kultur.
Ziele
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Das City-Management Duisburg bündelt
partnerschaftlich die Interessen der hier
angesiedelten Unternehmen und Institutionen.
Ist Kümmerer für die Belange von Handel,
Gastronomie und Dienstleistern und ist
Schnittstelle zur Stadt und ihren Gesellschaften
Leistet eine Unabhängige Beratung,ist
Ansprechpartner für die Medien,Dienstleister und
Partner vor Ort. Hilft bei Anfragen zur Ansiedlung im
Zentrum, die richtigen Ansprechpartner zu finden.
Organisiert Feste und Veranstaltungen, koordiniert
Aktionen Dritter und berät Träger Privater
Maßnahmen 0rganisiert die weihnachtliche;
Beleuchtung in wichtigen Teilen der City.
Das City-Management Duisburg baut auf diese
Weise das Potenzial der Duisburger Innenstadt
weiter aus und hilft, die Bekanntheit des Zentrums
weiter zu steigern.