Die Beitragsordnung


Beitragsordnung des Vereins City-Management Duisburg e. V.




§1 Beitragspflicht

Der Verein kann von den Mitgliedern Beiträge erheben (siehe § 6 der Satzung des Vereins "City-Management Duisburg e. V." in der Fassung vom 18.12.1997).


§ 2 Formen der Mitgliedschaft

Der Verein besteht aus ordentlichen und fördernden Mitgliedern. Privatpersonen können nur die Fördermitgliedschaft erwerben.


§ 3 Höhe der Beiträge

1. Unternehmen des Einzelhandels, der Gastronomie, des Tourismus, des Handwerks u. ä. sowie Angehörige freier Berufe, Rechtsanwälte, Steuerberater, Immobilien-Makler, Ingenieure, Ärzte, Zahnärzte etc. können ordentliche oder fördernde Mitglieder werden. Hinsichtlich des Beitrages besteht zwischen diesen Formen der Mitgliedschaft kein Unterschied. Die Höhe der Beiträge bei Unternehmen, die nicht Mitglied in einem Werbering oder einer Interessengemeinschaft (Verein, Verband o. ä.) mit finanzieller Beteiligung am City-Management sind, beträgt:

bis 2 Mitarbeiter € 125,00 p. a.
3 - 5 Mitarbeiter € 250,00 p. a.
6 - 20 Mitarbeiter € 430,00 p. a.
ab 21 Mitarbeiter individuelle Vereinbarung mit dem Vorstand des Vereins

Bei Unternehmen des Einzelhandels, der Gastronomie, des Tourismus, des Handwerks u. ä. sowie Angehörigen freier Berufe, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Immobilien-Maklern, Ingenieuren, Ärzten, Zahnärzten etc., die Mitglied in einem Werbering oder einer Interessengemeinschaft (Verein, Verband o.ä.) mit finanzieller Beteiligung am City-Management sind, beträgt der Mindestbeitrag € 125,00 p. a.


2. Kreditinstitute

Kreditinstitute können ordentliche oder fördernde Mitglieder werden. Hinsichtlich des Beitrages besteht zwischen diesen Formen der Mitgliedschaft kein Unterschied.
Der Mindestbeitrag beträgt € 2.500,00 p. a.


3. Vereine, Verbände, Körperschaften und ähnliche Institutionen

Vereine, Verbände, Körperschaften und ähnliche Institutionen können ordentliche oder fördernde Mitglieder werden. Hinsichtlich des Beitrages besteht zwischen diesen Formen der Mitgliedschaft kein Unterschied. Der Mindestbeitrag beträgt € 620,00 p. a.


4. Privatpersonen

Privatpersonen können nur die private Fördermitgliedschaft erwerben. Der Mindestbeitrag beträgt € 60,00 p. a.


5. Hauseigentümer

Hauseigentümer, die nicht unter §3 Abs. 1 - 4 fallen, können ordentliche oder fördernde Mitglieder werden. Hinsichtlich des Beitrages besteht zwischen diesen Formen der Mitgliedschaft kein Unterschied. Der Mindestbeitrag beträgt € 250,00 p. a.


6. Sonstige

Unter Sonstige fallen all solche Mitglieder, die nicht unter §3 Abs. 1 - 5 zu finden sind. Sie können ordentliche oder fördernde Mitglieder werden. Hinsichtlich des Beitrages besteht zwischen diesen Formen der Mitgliedschaft kein Unterschied. Der Mindestbeitrag beträgt € 250,00 p. a.


7. In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand entscheiden, ob von den Mindestbeiträgen abgewichen werden kann.


§ 4 Stimmrecht


Für das erste Vereinsjahr besitzt jedes ordentliche Vereinsmitglied unabhängig von der Beitragshöhe eine Stimme. Nach Ablauf des ersten Vereinsjahres kann die Mitgliederversammlung eine neue Regelung beschließen.

Fördernde Vereinsmitglieder besitzen ein Rederecht aber kein Stimmrecht.


Stand 06.09.2013



Logo City Management Duisburg

Der Verein CITY-MANAGEMENT DUISBURG plant, 

gestaltet, moderiert und verbindet. Er hat sich über 

die Jahre hinweg zum kreativen Impulsgeber 

entwickelt. City- und Stadtmarketing versteht sich 

als Instrument zur Kommunikation, Kooperation 

und Koordination. Dabei bauen wir auf ein breites 

Netzwerk konstruktiver Kräfte aus Politik, Wirtschaft, 

Gesellschaft und Kultur.
 


Ziele

    • Das City-Management Duisburg bündelt 

      partnerschaftlich die Interessen der hier 

      angesiedelten Unternehmen und Institutionen.

      Ist Kümmerer für die Belange von Handel,

      Gastronomie und Dienstleistern und ist 

      Schnittstelle zur Stadt und ihren Gesellschaften 

      Leistet eine Unabhängige Beratung,ist 

      Ansprechpartner für die Medien,Dienstleister und

      Partner vor Ort. Hilft bei Anfragen zur Ansiedlung im

      Zentrum, die richtigen Ansprechpartner zu finden.

      Organisiert Feste und Veranstaltungen, koordiniert

      Aktionen Dritter und berät Träger Privater 

      Maßnahmen 0rganisiert die weihnachtliche;

      Beleuchtung in wichtigen Teilen der City.

      Das City-Management Duisburg baut auf diese 

      Weise das Potenzial der Duisburger Innenstadt 

      weiter aus und hilft, die Bekanntheit des Zentrums

      weiter zu steigern.