Coronaschutzverordnung


keine Maske mehr27.04.2022

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung zunächst bis zum 27. Mai 2022 verlängert.


Gesundheitsminister Laumann erklärt: „Die Infektionszahlen sind zwar gefallen, aber dennoch weiterhin hoch. Es gibt immer noch viele Personalausfälle, immer noch erkranken Menschen schwer an Corona und versterben. Und in den Gesundheitseinrichtungen arbeiten viele Pflegekräfte.

Über diese verpflichtenden Maßnahmen hinaus empfiehlt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann weiterhin das Tragen einer medizinischen Schutzmaske in Innenräumen: „Hier kommt es auf die Eigenverantwortung aller an, die viele Bürgerinnen und Bürger in den letzten vier Wochen auch unter Beweis gestellt haben.“

Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 27. Mai 2022.

https://www.land.nrw/pressemitteilung/coronaschutzverordnung-basismassnahmen-werden-verlaengert


neues Infektionsschutzgesetzt / Regelung in NRW


nur noch Maske20.03.2022

Das neue Infektionsschutzgesetz ist in Kraft getreten.  In NRW gelten neue Corona-Regeln. Die meisten Einschränkungen zur Pandemie Bekämpfung bleiben aber erst mal noch bestehen.

Lockerungen gibt es vor allem für Ungeimpfte. Für sie fallen die Kontaktbeschränkungen weg.

Außerdem entfallen Zugangsbeschränkungen wie etwa die 3G-Regel für Sport im Freien, Feiern in Privaträumen, Trauungen, Versammlungen und für die Jugendarbeit.

Unter anderem ist weder ein Nachweis über eine Impfung, noch über eine Genesung oder einen Negativtest in alle Geschäften erforderlich. Viele andere Regelungen bleiben aber noch bestehen. 3G, 2G+ und Maskenpflicht. Einzelheiten in der Lesefassung des Gesetzes.


2G-plus-Regel
Möglich ist der Zutritt oder die Teilnahme nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich getestet sind - das gilt fast immer auch für Geboosterte und mit ihnen Gleichgestellte. Ein Schnelltest-Nachweis darf höchstens 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test-Nachweis 48 Stunden. Veranstalter und Betreiber können auch eine Vor-Ort-Testung anbieten.
u.a. Clubs, Diskotheken und vergleichbare Einrichtungen, öffentliche Tanzveranstaltungen

3G-Regel
Die 3G-Regel gilt unter anderem in folgenden Situationen. Möglich ist der Zutritt oder die Teilnahme nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete. Ein Schnelltest-Nachweis darf höchstens 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test-Nachweis 48 Stunden. Veranstalter und Betreiber können auch eine Vor-Ort-Testung anbieten - müssen aber nicht.
gastronomische Angebote, z.B. Restaurants, Bars, Cafés und Kneipen, Hotels und andere Übernachtungsangebote, Bibliotheken, Messen, Kongresse, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kinos, Theater und andere Kultureinrichtungen, Konzerte, Aufführungen, Lesungen und andere Kulturveranstaltungen, Schwimmbäder, Saunen, Tierparks, Zoos, Freizeitparks, Spielhallen,
Friseure und andere körpernahe Dienstleistungen wie Massage- und Nagel-Studios, Sonnenstudios, gemeinsame oder gleichzeitige Sportausübung in oder auf einer Sportanlage in Innenräumen.

Wann und wo gilt in NRW eine Maskenpflicht?
In Innenräumen gilt in NRW vielerorts eine Maskenpflicht. Unter anderem an diesen Orten muss man eine OP-Maske oder höherwertige Maske (z.B. FFP2) tragen:
in Bussen und Bahnen, in Taxen, Flugzeugen und drinnen auf Schiffen, in vielen anderen Innenräumen, sofern sie Besucherinnen und Besuchern bzw. Kundinnen und Kunden zugänglich sind - unter anderem Geschäfte, in Schulen im Unterricht, sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann, so das NRW-Schulministerium, bei körpernahen Dienstleistungen, z.B. beim Friseur, müssen alle eine FFP2-Maske tragen, wenn einer der Anwesenden nicht geimpft oder genesen ist
Die Landesregierung empfiehlt "dringend": Insbesondere in Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sollten alle Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maske tragen - verpflichtend ist aber nur eine OP-Maske.

Neue Corona Schutzverordnung


2G Regelung08.02.2022

Neue Corona Schutzverordnung in NRW:
Das hat sich bei den Regeln geändert
.

Im Einzelhandel bleibt die 2G-Regelung bestehen, allerdings sind Zugangskontrollen am Eingang der Geschäfte nicht mehr erforderlich. Stichprobenkontrollen sind laut NRW Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann ausreichend. Gleiches gelte für den Zugang zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern.

Die Änderungen gelten ab Mittwoch, 9. Februar 2022, und einstweilen bis zum 9. März 2022.

Quelle: https://www.land.nrw/



Aktion mit 2G Regelung wird fortgesetzt


weitere 2 Bändchen für die City Duisburg31.01.2022

Die Aktion mit den 2G Zugangsbändchen wird in der Duisburger City fortgesetzt
.

Weitere 330.000 Zugangsbändchen  wurden durch die städischen Sponsoren beschafft und entlasten den Einzelhandel.

Die Ankerpunkte zum Erwerb sind im Forum Einkaufszentrum bei Saturn, Karstadt, C+A, Zara und H&M; in der gesamten Galeria, im Knüllermarkt sowie bei Roskothen, Andrä und der Apotheke am Sonnenwall – jeweils zu den üblichen Öffnungszeiten.

Die Bänder sind kostenlos und keine Pflicht, sondern ein zusätzliches, freiwilliges Angebot
weiterhin ist die individuelle Ausweisung möglich. Voraussetzung ist die einmalige Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises in Verbindung mit dem gültigen amtlichen Ausweisdokument.

Wer das Bändchen am Arm vorweisen kann, muss nicht mehr vor Betreten der Geschäfte aufs Neue seinen 2G-Nachweis erbringen. Die Kontrolle der Bändchen erfolgt im Geschäft durch das Vorzeigen gegenüber dem Personal an den Eingängen.

Quelle: https://www.duisburg-business.de


Corona Auflagen werden nicht gelockert

Corona aktuaell


25.01.2022

Im Kampf gegen die immer stärkere Corona-Ausbreitung in Deutschland sollen weitreichende Alltagsauflagen für Millionen Menschen noch länger bleiben.

Bund und Länder beschlossen am Montag aber vorerst auch keine Verschärfungen. Die Entwicklung der Welle mit der neuen Virusvariante Omikron soll jedoch beobachtet werden. Angesichts der beispiellos hohen Infektionszahlen sollen genauere PCR-Labortests und das Nachverfolgen von Ansteckungsketten stärker auf sensible Bereiche konzentriert werden. Fürs Impfen soll eine neue Kampagne werben.

aktuelle Corona Schutzverordnung https://www.land.nrw/media/25819/download


Maskenpflicht beim Bauernmarkt

Maskenpflicht City Duisburg


14.01.2022 Allgemeinverfügung zur Anordnung einer Maskenpflicht auf dem Bauernmarkt


Die Allgemeinverfügung zur Anordnung einer
Maskenpflicht auf dem Bauernmarkt wurde
neu gefasst:

Auf dem Bauernmarkt (dienstags, donnerstags und samstags jeweils in der Zeit von 10:00 Uhr bis
18:00 Uhr): Königstraße (zwischen Haus-Nr. 26-28 und Haus-Nr. 48) besteht mom 13.01.2022 bis zum Ablauf des 09.02.2022 die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske (sog. OP-Maske)

Quelle: https://www.duisburg.de/rathaus/stadtverwaltung/amtsblatt/Amtsblatt_Nr_03_2022.pdf




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