Mehrwegpflicht beim Essen zum Mitnehmen


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Ab Januar 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, für ihren Außer-Haus-Verkauf neben Einwegverpackungen mindestens eine Mehrwegalternative für ihre Speisen und Getränke anzubieten   oder komplett auf Mehrweg umzusteigen.

Verbraucher haben nun das Recht, Essen und Trinken zum Mitnehmen auch in Mehrwegbehältern zu erhalten. Dies als Alternative zu Pappbechern mit Kunststoffbeschichtung, Menüschalen und Boxen aus Plastik oder Styropor.

Restaurants, Caterer und größere Imbissbetriebe müssen Mehrwegbehälter bereithalten oder auf Wunsch Essen oder Getränke in mitgebrachte Behälter abfüllen. Für die Mehrwegverpackungen darf ein Pfand erhoben werden, sie dürfen aber nicht teurer als die Einwegvariante sein. Einweg darf zudem nicht durch Rabatte günstiger gemacht werden.

Für welche Betriebe gelten die neuen Regeln?
Das Mehrweggesetz richtet sich an alle Restaurants, Bistros, Cafés, Lieferdienste und auch Fast-Food-Ketten, die ihre Speisen und Getränke in To-Go-Verpackungen anbieten. Auch Kantinen, Betriebsgastronomien und Cateringbetriebe sind hierbei mit eingeschlossen.
Eine Ausnahme gibt es für kleine Betriebe, die weniger als 5 Mitarbeitende beschäftigen und deren Verkaufsfläche unter 80 qm liegt. Damit sind beispielsweise Imbisse, Spätkauf-Läden oder Kioske gemeint. Die Kleinbetriebe müssen zwar nicht zwingend eine Mehrwegalternative anbieten, sind jedoch dazu verpflichtet, die Speisen oder Getränke auf Wunsch in mitgebrachte Behältnisse der Kund*innen zu füllen.

Mehrwegalternativen
Unternehmen, die diese Kriterien erfüllen, können folgenden Möglichkeiten anbieten. Kunststoff- oder Glasbehälter verkaufen oder verleihen. Zusammenarbeit mit Dienstleistunganbietern von Mehrweg Alternativen.

Weiter Informationen
- Lebensmittelverband Merkblatt Mehrweg Behältnisse
- Deutsche Umwelthilfe Einkaufsratgeber
- LIFE Bildung Umwelt Chancengleichheit e.V. Klimaschutzkampagne Mehrweg

Quellen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/mehrweg-fuers-essen-to-go-1840830
https://www.bmuv.de/pressemitteilung/schulze-mehrweg-soll-neuer-standard-fuer-to-go-verpackungen-werden/
https://craftingfuture.de/leitfaden-mehrwegpflicht



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